Honorar

In meiner Praxis nehmen Sie beraterische bzw. psychotherapeutische Leistungen als Privatklient/in in Anspruch.

Die Abrechnung erfolgt auf Stundensatzbasis nach jeder beendeten Sitzung. Die Honorarsätze bitte ich anzufragen.

Die Preise sind als Heilbehandlung (heilkundliche Psychotherapie) nach §4 Nr. 14 UStG Umsatzsteuerbefreit. (Deutschland)

Kostenerstattung/ Anrechnung bei Ihrer Steuererklärung (Deutschland)

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen prinzipiell nicht die Kosten für Heilpraktiker (Psychotherapie). In seltenen Fällen können Sie die Therapiekosten jedoch im Rückerstattungsverfahren ersetzt bekommen. Sie müssen der Krankenkasse gegenüber nachweisen können, dass Sie sich vergeblich um einen Therapieplatz bei einem zugelassenen psychologischen Psychotherapeuten bemüht haben (Liste mit Namen der Therapeuten, Wartezeit=mehrere Monate).

Private Krankenkassen übernehmen bei bestimmten Diagnosestellungen die Kosten für eine Therapie in einer Praxis für Psychotherapie (HPG). Bitte halten Sie vor Beginn der Behandlung Rücksprache mit Ihrer Kasse, und klären Sie in welchem Rahmen die Kosten übernommen werden.

Honorare für psychotherapeutische Behandlungen können prinzipiell als sog. "Sonderausgaben" in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Nach einem Entscheid des Finanzgerichts Münster (Az: 3 K 2845/02 E) sind psychotherapeutische Behandlungskosten auch dann als "außergewöhnliche Belastungen" anzuerkennen, wenn sie von Privattherapeuten in Rechnung gestellt worden sind.