Organisatorisches

Meine Praxis ist eine Terminpraxis. Bei dringendem Bedarf oder in Notfällen sind auch Termine in den Abendstunden oder am Samstag möglich. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass in jedem Fall eine Voranmeldung notwendig ist. Sollten Sie einen Termin kurzfristig absagen, d.h. später als 24 Stunden vor dem vereinbartem Datum, erlaube ich mir, Ihnen 50% der Kosten in Rechnung zu stellen.

Vor Beginn unserer Arbeit möchte ich mit Ihnen gerne ein Vorgespräch führen, damit Sie sich ganz gezielt für eine Arbeit mit mir entscheiden können. Es dient dem gegenseitigen Kennenlernen, dem Abklären Ihres Anliegens sowie organisatorischer Fragen. Das Vorgespräch dauert ca. 10-20 Minuten, findet am Telefon stattfinden und ist kostenfrei.

Eine Beratungs-/ Therapiesitzung dauert in der Regel 120 Minuten. Bei sehr komplexen Themenstellungen nehme ich mir in einer Sitzung auch gerne länger Zeit für Sie.

Die Länge der Beratung/ Therapie richtet sich nach Ihren Zielen und der Komplexität Ihrer Fragestellung. Manchmal genügen einzelne Sitzungen, um die gewünschte Veränderung zu erreichen. In anderen Fällen braucht der Prozess eine längere Zeit.

Schweigepflicht

Die Wahrung Ihrer Privatsphäre ist für mich die Basis einer vertrauensvollen Zusammenarbeit. In Deutschland unterliegt meine Praxis für Psychotherapie (HPG) der gesetzlichen Schweigepflicht. Entsprechend dieser Schweigepflicht besteht auch das Verweigerungsrecht der Auskunftserteilung gegenüber Dritten, es sei denn, eine Befreiung von der Schweigepflicht wird vom Klienten ausdrücklich in schriftlicher Form verfügt.

Von einer privaten Beratung/ Psychotherapie erfahren nur Sie und ich. Da in der Regel kein Antragsverfahren bei einem Kostenträger erforderlich ist, sind Sie keiner dritten Seite Rechenschaft schuldig. Es werden keine Diagnosen, Behandlungsinhalte oder Berichte weitergegeben. Demzufolge entscheiden Sie selbst über den Beginn, den Inhalt, den Verlauf und die Dauer der Arbeit.

In dem Fall, dass Sie sich für eine Kostenerstattung durch Ihre PKV entscheiden, muss eine (Verdachts-) Diagnose auf der Rechnung erscheinen.